Was ein Ausländer besitzen darf
Das belarussische Recht behandelt das Gebäude und den Boden darunter getrennt. Die Tabelle fasst das Gesetz über die Rechtsstellung ausländischer Staatsbürger (Nr. 105-Z vom 4. Januar 2010) und das Bodengesetzbuch in der Fassung vom Oktober 2026 zusammen.
| Was Sie möchten | Darf ein Ausländer es besitzen? | Wie es üblicherweise gehalten wird |
|---|---|---|
| Wohnung | Ja | Volles Eigentum, auf Ihren Namen eingetragen |
| Haus oder Datscha | Das Gebäude ja | Gebäude im Eigentum; das Grundstück in staatlicher Pacht |
| Grundstück allein | Nein | Pacht vom örtlichen Exekutivkomitee |
| Anteil an einem Grundstück zusammen mit einem Haus | Ja, seit 2023 | Eingetragener Anteil, gekauft zusammen mit dem Anteil am Haus |
Artikel 12 des Gesetzes Nr. 105-Z erlaubt Ausländern, nach belarussischem Recht Eigentum zu besitzen, zu erben und zu vererben. Das Recht entsteht mit der staatlichen Registrierung, nicht mit der Unterschrift. Ein unterzeichneter, aber nicht registrierter Vertrag gibt Ihnen nichts.
Boden: Warum zum Haus eine Pacht gehört
Nach dem Bodengesetzbuch vom 23. Juli 2008 (Nr. 425-Z) können ausländische Staatsbürger und Staatenlose in der Regel kein Grundstück zu Privateigentum erwerben. Artikel 51 des Gesetzbuchs fügt hinzu, dass ein Haus auf einem Privatgrundstück nur zusammen mit dem Grundstück verkauft werden kann. In der Praxis gibt der Verkäufer das Grundstück an den Staat zurück, und nach dem Verkauf verpachtet das örtliche Exekutivkomitee es an den ausländischen Käufer (Advisor.by zum Bodengesetzbuch, 2022; Ratgeber belarussischer Kanzleien). Bei staatlichem Boden hängt die Pachtdauer von der zulässigen Nutzung des Grundstücks ab und beträgt bis zu 99 Jahre.
Die seit dem 1. Januar 2023 geltende Fassung des Bodengesetzbuchs (Gesetz Nr. 195-Z vom 18. Juli 2022) hat enge Ausnahmen geschaffen. Ein Ausländer kann ein Grundstück zu Eigentum halten, wenn er
- es erbt;
- einen eingetragenen Anteil an einem Grundstück zusammen mit einem Anteil am darauf stehenden Haus oder an der Datscha kauft;
- während der Ehe mit einem belarussischen Staatsbürger ein Grundstück mit Haus als gemeinsames Eigentum erwirbt oder bei der Teilung des Ehevermögens einen Anteil an einem solchen Grundstück erhält.
Gehört ein Grundstück Belarussen und Ausländern gemeinsam, muss es nicht mehr in Pacht überführt werden. Ein ganzes Grundstück kann weiterhin weder gekauft noch geschenkt noch getauscht werden (Advisor.by zum Bodengesetzbuch, 2022; Kommentar belarussischer Notare). In Grenzgebieten gelten zusätzliche Beschränkungen, prüfen Sie also das konkrete Grundstück.
Für russische Staatsbürger gelten die Abkommen des Unionsstaates über gleiche Rechte. Bei Wohnungen und Häusern ändert das wenig, da sie jeder Ausländer kaufen kann. Beim Boden widersprechen sich die veröffentlichten Quellen. Wer als Russe ein Haus kauft, sollte die Grundstücksfrage vor der Zahlung von einem belarussischen Notar klären lassen.
Vertrag und Registrierung
Der Kaufvertrag wird schriftlich geschlossen. Die Parteien können ihn von einem Notar oder vom staatlichen Registrator bei der territorialen Registrierungs- und Katasterbehörde beglaubigen lassen (im Alltag weiter BTI genannt; das System betreibt die Nationale Katasteragentur). Beide Wege enden am selben Punkt: Vertrag und Rechtsübergang werden bei der Behörde registriert, und ein nicht registrierter Vertrag gilt als nicht geschlossen. Die Regelregistrierung dauert fünf Werktage, gegen höhere Gebühr geht es auch in zwei Tagen oder einem (Preisliste der Registrierungsagentur Mogiljow).
Ein Ausländer braucht:
- einen gültigen Reisepass;
- eine notariell beglaubigte Übersetzung des Passes ins Russische oder Belarussische (russische Staatsbürger sind davon befreit);
- einen Dolmetscher bei der Unterzeichnung, wenn Sie Russisch oder Belarussisch nicht gut genug sprechen, um dem Vertrag zu folgen.
Bevor Sie zahlen, sollten der Registrator oder Ihr Anwalt prüfen:
- einen Auszug aus dem Einheitlichen staatlichen Immobilienregister (Eigentümer, Hypotheken, Pfändungen, Verfügungsverbote);
- die Eigentumsurkunden des Verkäufers und den technischen Pass;
- die schriftliche Zustimmung des Ehepartners des Verkäufers, wenn die Wohnung gemeinsames Eigentum ist;
- wer an der Adresse gemeldet ist, ob jemand ein Wohnrecht behält und ob Interessen Minderjähriger berührt sind (dann kann die Zustimmung der Vormundschaftsbehörde nötig sein);
- Rückstände bei Nebenkosten und Steuern.
Bezahlung der Immobilie
Die Preise werden in Dollar vereinbart, im Vertrag steht der Preis aber in belarussischen Rubel. Nach den belarussischen Devisenregeln dürfen Gebietsansässige einander eine Wohnung nicht in Fremdwährung bezahlen, deshalb zahlen Bankmodelle den Verkäufer in Rubel aus (Realt.by). Der sichere Weg ist eine von der Bank kontrollierte Abwicklung. Die BSB Bank bietet zum Beispiel den Dienst „Zuverlässige Zahlungen“ an, der auch ausländischen Staatsbürgern offensteht: Käufer, Verkäufer und Bank schließen eine Dreiparteienvereinbarung, der Käufer zahlt auf ein Spezialkonto ein, und die Bank gibt das Geld frei, sobald der Verkäufer die registrierten Unterlagen vorlegt. Nach den veröffentlichten Tarifen beträgt die Gebühr 0,3 bis 0,4 % (mindestens 50 BYN, höchstens 500 BYN), der höhere Satz gilt, wenn die Bank Fremdwährung umtauscht; prüfen Sie den aktuellen Satz. Andere Banken haben ähnliche „sichere Abwicklungen“. Stammt Ihr Geld aus der EU, prüfen Sie aber zuerst, ob die Bank auf der unten genannten Liste des EU-Transaktionsverbots steht. Die Banken prüfen die Herkunft der Mittel nach eigenen Regeln, heben Sie also die Nachweise auf.
Sanktionen: Worauf ein westlicher Käufer stößt
Für Käufer aus der EU, dem Vereinigten Königreich und Nordamerika ist die Zahlung der Schritt, der am ehesten scheitert. Was wir bestätigen konnten:
- EU, Juli 2025. Die EU verbot alle Transaktionen mit vier belarussischen Banken, die bereits von SWIFT abgeschnitten waren: Belagroprombank, Bank Dabrabyt, Entwicklungsbank von Belarus und Belinvestbank, dazu Tochterunternehmen, an denen sie 50 % oder mehr halten. Die Ausnahmen sind eng: diplomatische Vertretungen und in Belarus ansässige EU-Bürger (Beschluss (GASP) 2025/1471 des Rates und Verordnung (EU) 2025/1472).
- EU, Oktober 2025. Das 19. Paket nahm Alfa-Bank (Belarus), Sber Bank (Belarus) und VTB Bank (Belarus) ab dem 2. Dezember 2025 in das EU-Transaktionsverbot auf, nach Artikel 5ac der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. BelVEB und Belgazprombank standen bereits auf dieser Liste, damit unterliegen nun neun belarussische Banken einem vollständigen EU-Transaktionsverbot (Revera; Norton Rose Fulbright, April 2026).
- Karten. Ab dem 18./19. März 2026 sperrte Visa Karten der Belagroprombank, der Belgazprombank und der Alfa-Bank (Belarus) in der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen und im Vereinigten Königreich (Interfax). Ab dem 21. April 2026 funktionierten auch Mastercard-Karten der Belgazprombank und der Alfa-Bank (Belarus) in der EU nicht mehr (Nascha Niwa). In Belarus selbst funktionieren die Karten weiter.
- Andere Banken. Für sie gilt kein generelles Verbot, doch Ihre überweisende Bank wendet eigene Compliance-Regeln an und kann eine Überweisung verzögern oder ablehnen. Fragen Sie Ihre Bank schriftlich, ob sie an die konkrete belarussische Bank überweist, und fragen Sie die belarussische Bank, ob sie die Zahlung annimmt.
- Bargeld. Die EU-Regeln verbieten die Ausfuhr von Euro-Banknoten nach Belarus, mit engen Ausnahmen wie Geld für die persönliche Reise. Planen Sie nicht damit, den Kaufpreis mitzunehmen.
Die Sanktionen der USA, des Vereinigten Königreichs und Kanadas haben eigene Listen und ziehen nicht immer mit der EU gleich. Im März 2026 erlaubten die USA Transaktionen mit der Belinvestbank, das EU-Verbot für sie bleibt aber in Kraft, und Banken mit Präsenz in der EU folgen in der Regel der strengeren Regel. Ein belarussischer Anwalt kann Ihre sanktionsrechtliche Lage nicht für Sie klären, Compliance-Berater in Ihrem Land können das.
„Unfreundliche Staaten“ und der spätere Verkauf
Der Präsidentenerlass Nr. 93 vom 14. März 2022 in der Fassung des Erlasses Nr. 326 vom 19. Oktober 2023 (in Kraft seit dem 22. Oktober 2023) und des Erlasses Nr. 91 vom 13. März 2024 verlangt für bestimmte Geschäfte mit Personen aus „unfreundlichen“ Staaten die Genehmigung des Ministerrats und eine Zahlung an den Haushalt von mindestens 25 % des Marktwerts. Die Liste dieser Staaten steht im Beschluss des Ministerrats Nr. 209 vom 6. April 2022 und umfasst unter anderem die EU-Mitgliedstaaten, die USA und das Vereinigte Königreich. Genehmigungen werden nach dem Beschluss Nr. 27 vom 12. Januar 2024 erteilt, und ein Geschäft ohne Genehmigung ist nichtig.
Die Regel betrifft Anteile an belarussischen Unternehmen, Immobilien im Eigentum belarussischer juristischer Personen, deren Eigentümer oder Inhaber von 25 % oder mehr aus gelisteten Staaten stammen, sowie die Umstrukturierung solcher Unternehmen (Übersichten der Kanzleien Revera und BRKA). Die veröffentlichten Texte und Anwaltskommentare, die wir geprüft haben, dehnen sie nicht auf eine Wohnung aus, die eine ausländische Privatperson selbst besitzt. Die Regel wurde aber mehrfach geändert. Wenn Sie einen Pass eines gelisteten Landes haben, holen Sie vor dem Kauf ein schriftliches Gutachten eines belarussischen Anwalts ein und kaufen Sie ohne eines nicht über eine Gesellschaft.